Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen Max Klein, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Elb Chiefs, Herlingsburg 25, 22529 Hamburg (nachfolgend „Elb Chiefs" oder „Vermittler"), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde").
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Elb Chiefs und dem Kunden über die Vermittlung von selbstständigen Köchen, Küchenchefs, Küchenhilfen und Servicekräften (nachfolgend gemeinsam „Köche") an Gastronomie- und Hotelleriebetriebe, Caterer, Veranstalter sowie an Privatpersonen.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Vermittlung eines geeigneten Kochs an den Kunden. Elb Chiefs schuldet weder das Erbringen der Kochleistung selbst noch einen bestimmten Vermittlungserfolg im Sinne eines Werkerfolges, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Elb Chiefs ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(4) Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB. Spezielle Regelungen für Verbraucher finden sich in § 11 dieser AGB.
(1) Die Darstellung der Vermittlungsleistungen auf der Website www.elbchiefs.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Durch das Absenden einer Anfrage über das Kontaktformular, per E-Mail, telefonisch oder über WhatsApp gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsvertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald Elb Chiefs dem Kunden ein konkretes Angebot mit einem oder mehreren vorgeschlagenen Köchen unterbreitet und der Kunde dieses Angebot in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt.
(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
(1) Elb Chiefs handelt ausschließlich als Vermittler. Es kommt grundsätzlich kein Arbeits-, Dienst- oder Werkvertrag zwischen Elb Chiefs und dem Kunden über die eigentliche Kochtätigkeit zustande.
(2) Die vermittelten Köche sind selbstständig tätig. Sie sind keine Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen von Elb Chiefs. Eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) findet nicht statt.
(3) Die fachliche Leistungserbringung und die organisatorische Eingliederung des Kochs am Einsatzort obliegt dem Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz eines selbstständigen Kochs erfüllt sind, insbesondere keine Scheinselbstständigkeit begründet wird.
(4) Sofern ausnahmsweise – z. B. bei Privatkunden – Elb Chiefs den Koch im Unterauftrag selbst stellt und gegenüber dem Kunden in eigenem Namen abrechnet, wird dies im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart. In diesem Fall gelten die §§ 4, 7 und 8 dieser AGB entsprechend, mit der Maßgabe, dass Elb Chiefs für die ordnungsgemäße Leistungserbringung im Rahmen des § 8 haftet.
(1) Elb Chiefs vermittelt nach bestem Wissen und Können einen für die Anfrage geeigneten Koch. Die Eignung wird auf Grundlage der vom Koch im Registrierungsprozess gemachten Angaben sowie etwaiger Referenzen beurteilt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor und während des Einsatzes alle für die Auftragsausführung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen, insbesondere:
(3) Der Kunde stellt am Einsatzort kostenfrei eine funktionsfähige, hygienisch einwandfreie Küchenausstattung sowie alle für den Einsatz erforderlichen Lebensmittel und Verbrauchsmaterialien zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Der Kunde gewährleistet, dass am Einsatzort die einschlägigen lebensmittelrechtlichen, hygienerechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
(1) Die Vergütung erfolgt auf Stundenbasis nach dem im Einzelvertrag vereinbarten Stundensatz. Maßgeblich sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden des Kochs am Einsatzort, einschließlich gesetzlich zu vergütender Pausen.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Mindesteinsatzdauer vier (4) Stunden pro Einsatztag. Angefangene Stunden werden im 30-Minuten-Takt aufgerundet.
(3) Bei Einsatzorten, die mehr als 50 km vom Stadtzentrum Hamburg entfernt liegen, wird eine Anfahrtspauschale in Höhe von 0,42 € je gefahrenem Kilometer berechnet, sofern nicht anders vereinbart. Übernachtungskosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern eine Übernachtung erforderlich und vorab abgestimmt ist.
(4) Elb Chiefs ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Es wird daher keine Umsatzsteuer berechnet und in den Rechnungen ausgewiesen. Sollte Elb Chiefs zukünftig zur Regelbesteuerung wechseln, gelten die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer; eine entsprechende Information erfolgt rechtzeitig vor Wirksamwerden.
(5) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Beendigung des Einsatzes durch Elb Chiefs an den Kunden. Bei längeren oder wiederkehrenden Einsätzen ist Elb Chiefs zur Abrechnung in monatlichen Teilrechnungen berechtigt.
(6) Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn (14) Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Elb Chiefs.
(7) Bei Zahlungsverzug ist Elb Chiefs berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40,00 € gegenüber Unternehmern (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(1) Der Kunde kann einen vermittelten Einsatz vor dessen Beginn nach Maßgabe der folgenden Staffelung absagen. Maßgeblich ist der Eingang der Absage in Textform bei Elb Chiefs:
(2) Bei Stornierungen oder Verkürzungen des Einsatzes nach Beginn werden die tatsächlich angefallenen Stunden, mindestens jedoch die vereinbarte Mindesteinsatzdauer, in Rechnung gestellt.
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Elb Chiefs kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Muss Elb Chiefs einen Einsatz aus Gründen absagen, die der Kunde nicht zu vertreten hat (z. B. Erkrankung des Kochs ohne Ersatzkoch), entstehen dem Kunden keine Kosten. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall im Rahmen des § 8 begrenzt.
(1) Der Kunde verpflichtet sich, einen durch Elb Chiefs vermittelten Koch nicht direkt – also unter Umgehung von Elb Chiefs – zu beauftragen oder anzustellen, und zwar für die Dauer von zwölf (12) Monaten nach dem letzten über Elb Chiefs vermittelten Einsatz.
(2) Im Falle eines Verstoßes gegen Absatz 1 schuldet der Kunde eine Vermittlungsprovision in Höhe von 2.500,00 € pauschal bzw. – falls höher – in Höhe der mutmaßlich entgangenen Vermittlungsmarge der nächsten sechs (6) Monate. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Eine spätere Direktanstellung nach Ablauf der Frist sowie eine Direktanstellung mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Elb Chiefs gegen Zahlung einer vereinbarten Ablöse bleiben unberührt.
(1) Elb Chiefs haftet als Vermittler nur für die ordnungsgemäße Auswahl und Vermittlung eines geeigneten Kochs. Eine Haftung für die eigentliche Leistung des selbstständig tätigen Kochs (insbesondere Qualität der Speisen, Hygiene am Einsatzort, Pünktlichkeit) ist ausgeschlossen, soweit Elb Chiefs nicht selbst Vertragspartner der Kochleistung wird (§ 3 Abs. 4).
(2) Elb Chiefs haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
(3) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von Elb Chiefs auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Auftragssumme des betreffenden Einzeleinsatzes.
(4) Eine Haftung für leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
(5) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.
(6) Soweit die Haftung von Elb Chiefs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(1) Elb Chiefs erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Streiks, Aussperrungen, behördlicher Anordnungen, Pandemien, schwerwiegender Erkrankung des vermittelten Kochs ohne kurzfristige Ersatzmöglichkeit, Naturereignissen und ähnlicher unvorhersehbarer und unabwendbarer Umstände – befreien beide Parteien für die Dauer der Beeinträchtigung von ihren Leistungspflichten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
(1) Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Verbraucher, die einen Vertrag mit Elb Chiefs im Wege des Fernabsatzes abschließen (z. B. über das Online-Formular, per E-Mail oder telefonisch), haben grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Die Einzelheiten sind in der nachfolgenden Widerrufsbelehrung dargestellt.
(3) Ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts tritt ein, wenn Elb Chiefs die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Elb Chiefs verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Max Klein, Elb Chiefs, Herlingsburg 25, 22529 Hamburg, Telefon: +49 152 01759420, E-Mail: info@elbchiefs.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, die diesen AGB unterliegen, ist – sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist – Hamburg. Elb Chiefs ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Elb Chiefs nicht verpflichtet und nicht bereit.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
— Ende der AGB —